Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nach der Anmeldung ist ein Start in Absprache mit der Lehrkraft jederzeit möglich.

Die Gebühren hängen von Form und Dauer des Unterrichts ab. Die Übersicht finden Sie in unserer Gebührenordnung.

Ab zwei Unterrichtsverträgen gibt es Familienrabatte oder Mehrfächerermäßigungen. Falls Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz erhalten (Bildungskarte), können wir den Zuschuss verrechnen.

Das Schulgeld wird als Jahresgebühr berechnet, in zwölf gleichen Monatsraten erhoben und in der Regel jeweils zum ersten Tag eines Monats eingezogen.

Bestimmte Musikinstrumente können gegen eine monatliche Leihgebühr ausgeliehen werden. Das Sekretariat informiert gerne darüber, welche Instrumente aktuell zur Verfügung stehen.

Ausfall durch die Lehrkraft
Kann die Lehrkraft einen Unterrichtstermin nicht wahrnehmen, wird der Unterricht nachgeholt. Fällt der Unterricht aufgrund von Krankheit der Lehrkraft mehr als zweimal pro Schuljahr aus und kann der Unterricht nicht nachgeholt werden, wird die entsprechende Unterrichtsgebühr erstattet.

Ausfall durch den Schüler
Kann ein Unterrichtstermin vom Schüler nicht wahrgenommen werden, bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Auch bei krankheitsbedingtem Fehlen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Unterrichtsgebühr. Bei längerer Krankheit oder einer Kur kann jedoch gegen Vorlage eines ärztlichen Attests eine Erstattung erfolgen.

Ferien und gesetzliche Feiertage
Während der Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen findet kein Unterricht statt. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt. An beweglichen Ferientagen findet der Unterricht regulär statt.

Unwetter / höhere Gewalt
Bei Unterrichtsausfall aufgrund von Unwetter oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Erstattung der Unterrichtsgebühr. Sofern möglich, wird der Unterricht online durchgeführt.

Der Unterrichtsvertrag kann jeweils zum 31.03., 30.09. oder 31.12. eines Jahres schriftlich per Mail oder über das Kontaktformular gekündigt werden. Die Kündigung muss der Musikschule spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Kündigungstermin vorliegen.

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